Am 2. Juli 2008 entstand eine neue Ordensgemeinschaft von Benediktinern strenger Observanz im traditionellen Ritus in Villatalla, einem italienischen Dorf Liguriens auf den Berghöhen von Imperia nahe von Ventimiglia und der französischen Grenze (siehe Karte).
Diese Gemeinschaft wurde von zwei Mönchen, die der Abtei von Le Barroux (Frankreich) entstammten, auf Bitten S. Exz. Mario Oliveri, Bischof von Albenga-Imperia, gegründet. Im Folgenden finden Sie einige Erläuterungen zu diesem monastischen Vorhaben und Nachrichten über die Ereignisse, die der Einrichtung vorangegangen sind.
Durch diese geistlichen Informationen möchten wir Sie vor allem und zunächst um Ihr Gebetsopfer ansuchen und diejenigen unter Ihnen, denen es möglich ist, auch um eine Geldspende. Ein herzliches Vergelt's Gott.
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Dienstag, 11. August 2009

Besuch bei Mgr. Guido Pozzo

Einige Tage nach unseren jährlichen Einkehrtagen fand wiederum ein wichtiges Ereignis statt – wichtig für uns und für alle traditionsgebundenen Gemeinschaften: wir machten unseren Besuch beim neuen Sekretär der Päpstlichen Kommission Ecclesia Dei, Msgr. Guido Pozzo, da dieser eben sein neues Amt angetreten hatte.
Zusammen mit Bruder Ansgar Santograssi und Bruder Toussaint wurden wir von ihm am 11. August empfangen in einer Weise, die nicht hätte liebenswürdiger sein können.

Wir haben ganz einfach und ohne Umschweife unsere Situation in Villatalla erklärt und auch die Aufnahme durch Msgr. Oliveri mit unserem Eigenrecht, welches den ausschließlichen Gebrauch des überlieferten Meßritus vorsieht.
Sodann haben wir das Thema der Annahme der Konzilsdokumente im Hinblick auf die unmittelbar bevorstehenden Gespräche zwischen dem Vatikan und der Priesterbruderschaft St. Pius X. angesprochen.

Folgendes Resümee des Gesprächs zeigt eine Öffnung und einen Schritt voran im Hinblich auf die Anerkennung der Werte, welche die ganze Bewegung der Tradition verteidigt, auch wenn wir nicht alle Einstellungen der neuen Sekretär der Kommission Ecclesia Dei teilen.

1. Msgr. Pozzo sah sich an die Aussage gebunden, daß gemäß dem Begleitbrief zum Motu Proprio Summorum Pontificum, der römische Ritus in zwei Formen existiert, und daß kein Priester „prinzipiell ablehnen kann, in der einen oder der anderen Form zu zelebrieren“. Konkret bedeutet das, daß ein Priester, der normalerweise in der außerordentlichen Form zelebriert, es akzeptieren müßte, wenn die zuständige Autorität in einer Situation pastoraler Not die Zelebration in der ordentlichen Form verlangen würde.
Sodann hat Msgr. Pozzo die Meinung von Msgr. Stankiewicz, dem Dekan der Rota Romana, angehört, die dieser gegenüber Pater Jehan zum Ausdruck brachte, nachdem er aufmerksam die Konstitutionen von Barroux gelesen hatte, gemäß denen ein Priestermönch von Barroux nicht das Recht hat, nach dem Novus Ordo Missae, zu zelebrieren, sowohl außerhalb, als auch innerhalb des Klosters. Somit wäre die Verpflichtung, im alten Ritus zu zelebrieren ein verpflichtendes Recht, das Anwendung findet auf die Mönche von Barroux, wo immer sie sich befinden.
Msgr. Pozzo sagte, er kenne Msgr. Stankiewicz. Seinerseits fügte er hinzu, daß trotz der Bestimmung des Begleitbriefes zu Summorum Pontificum , daß die Priester, die im alten Ritus zelebrieren, nicht die Zelebration des neuen verweigern können, ein Partikularrecht für bestimmte Gemeinschaften offen bleibt, deren Mitglieder ausschließlich im alten Ritus zelebrierten.

2. Im Hinblick auf das Zweite Vatikanische Konzil besteht das Problem für Msgr. Pozzo nicht so sehr in den Texten selbst als vielmehr in ihrer Interpretation und mißbräuchlichen Anwendung gemäß dem berühmten „Geist des Konzils“. Aber durch das jahrelange Quasi-Monopol der öffentlichen Redeweise in den Medien und in der Kirche sei es nun sehr schwer, den „Geist des Konzils“ von den Texten selbst zu trennen. Man muß also der FSSPX (der Priesterbruderschaft St. Pius X.) diese Unterscheidung begreiflich machen, und so könnten ihre Mitglieder die Texte des Konzils annehmen.
Da ihm erwidert wurde, daß die FSSPX diese Argumente wohl kennen würde und daß es schwerwiegende Probleme in den Texten selbst gäbe, modifizierte Msgr. Pozzo seine Position:
— Es sei wahr, fügte er hinzu, daß es tatsächlich Abschnitte gäbe, die schlecht formuliert und in ihren Texten nicht sehr klar seien. Das komme daher, daß die Konzilsväter die klassische theologische Ausdrucksweise vermeiden wollten, um „zugänglicher für die Menschen ihrer Zeit“ zu sprechen. Das konnte Zweideutigkeiten mit sich bringen, was aber nicht eine Absicht bedeutet, die überlieferte katholische Lehre abzulehnen oder zu verändern. Im Gegenteil betrachteten die Konzilsväter die katholische Lehre als vorausgesetzt. Es handelte sich lediglich um eine Modifikation der Ausdrucksweise aus pastoralen Gründen. In dieser Sichtweise sei es folglich legitim, diejenigen Abschnitte zu kritisieren, die im Hinblick auf die zuvor gelehrte Doktrin nicht sehr klar seien. Aber man dürfe ihnen keine glaubenswidrige Bedeutung anlasten, da es keinerlei Intention gab, die überlieferte Lehre zu verändern. Gemäß einer gesunden Hermeneutik müsse man die jeweiligen Abschnitte, die Schwierigkeiten bereiten, in einem Sinn auslegen, der dem früheren Lehramt nicht widerspreche, da es sich um dasselbe Lehramt handle, das zu allen Zeiten spreche.
— Man muß folglich bei den Dokumenten, in jedem einzelnen Dokument, die Bekräftigungen des Dogmas und des überlieferten Glaubens, also die Aussagen, die als authentisches Lehramt vorgetragen werden, unterscheiden von den Ermahnungen, Direktiven und schließlich den Meinungen und theologischen Ausführungen, die das katholische Gewissen in keiner Weise binden wollen (pretesa di vincolare). Man darf also den Katholiken nicht die Annahme von bloßen Meiningen auferlegen, die das Konzil selbst nicht mit dem Anspruch auferlegte, eine intellektuelle Zustimmung zu fordern. In dieser Hinsicht wäre es hilfreich, die theologischen Noten zu berücksichtigen, welche die Theologie und das Lehramt im Lauf der Jahrhunderte festgelegt haben. Leider gibt es heutzutage selbst Bischöfe, die nicht in der Lage seien, diese Unterscheidungen in den Dokumenten der Kirche zu treffen.